Nach dem Mietrechtsgesetz können Mietverträge bei vorliegenden wichtigen Gründen gekündigt werden.
Um den Missbrauch von Mietverhältnissen aufzudecken und entsprechende Kündigungsgründe rechtssicher nachzuweisen, stehen wir Vermietern, Eigentümern und Hausverwaltungen verlässlich zur Seite.
Unsere Detektive ermitteln zum Zwecke der Beweisbeschaffung in Fällen unzulässiger Unter- oder Weitervermietung, der Nichtnutzung oder Zweckentfremdung des Mietobjektes, bei vorgetäuschtem dringendem Eigenbedarf sowie bei erheblich nachteiligem Gebrauch der Immobilie.
